Die Berufsordnung
DAS WESEN DES TIERÄRZTLICHEN BERUFS
Das Wesen des tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt: „Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Hauptsächlich wird die tierärztliche Praxis von der Art der betreuten Tiere bestimmt. Im Bereich der Landwirtschaft sind es vor allem große Nutztiere. Im städtischen Bereich betreuen überwiegend Kleintierpraxen kleine
Heimtiere und Haustiere sowie Fische und Vögel, und andere Praxen spezialisieren sich zum Beispiel auf Labordiagnostik, Tiergärten, Pathologie oder Chirurgie. Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke leitet sich aus dem Dispensierrecht für praktizierende Tierärzte ab. Ähnlich wie in der Humanmedizin erheben Tierärzte für ihre Behandlungen Honorare. Diese sind in der GOT- Gebührenordnung- für Tierärzte festgelegt sind. Die wenigsten Tiere verfügen über eine Krankenversicherung, daher wird dieses Honorar vom Besitzer gezahlt. Im Falle einer schweren Erkrankung des Tieres kann das zu einer erheblichen finanziellen Belastungen führen.
HUNDEBETREUUNG.co.at & WELPENCOACH.at