Diensthunde
DER DIENSTHUND
Ein Diensthund ist ein ausgebildeter Gebrauchshund. Er wird speziell für den Aufgabenbereich von Polizei, Rettungsdienst, Zoll oder Militär ausgebildet, und von einem Diensthundeführer geführt. Als Diensthunde werden vor allem Hunde von anerkannten Diensthunderassen verwendet. In Deutschland sind folgende Diensthunderassen zugelassen: der Belgische Schäferhund- vor allem der Malinois, der Deutsche Schäferhund, der Hovawart, der Bouvier des Flandres, der Boxer, der Rottweiler, der Airedale- Terrier, der Dobermann und der Riesenschnauzer. Bei diesen Hunderassen wurden die erforderlichen Eigenschaften wie gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb durch eine
gezielte Züchtung gefestigt. Polizeihunde: Polizeihunde werden als Schutzhund, Drogenspürhund, Spürrhund, Brandmittelspürhund, Geldmittelspürhund, Leichenspürhund, Personensuchhunde (Mantrailing- Bezeichnung für die Suche mittels Gebrauchshunden nach vermissten Personen unter Anleitung eines Hundeführers) und Sprengstoffspürhund (sowohl für verschiedene Sprengstoffe als auch für Waffen und Munition) ausgebildet und eingesetzt.
Diensthunde beim Zoll:
Sie werden so wie auch bei der Polizei als Spürhunde und Schutzhunde eingesetzt. Ihr
Aufgabenspektrum reicht vom Ausfindigmachen von Drogen, Waffen, Tabak, Bargeld, Sprengstoff, ilegalen Stoffen und mit Beschränkungen versehenen Waren an Flughäfen (Schmuggel). Diese Hunde werden auch darauf ausgebildet, einen Fund stumm und ohne für einen Außenstehenden erkennbare Hinweise wie zum Beispiel bei der Zollkontrolle,
anzuzeigen (Passivhund).
Schutzhunde beim Zoll:
Der Einsatz dieser Hunde begrenzt sich auf den Grenzaufsichtsdienst.
Diensthunde beim Militär:
Diensthunde beim Militär werden als Schutzhund, Panzerabwehrhund, Wachhund, Zughund (zum Ziehen von schweren Lasten wie Maschinengewehren etc.) und zum Transport von Munition (Patronengürtel mit 120 Patronen) eingesetzt.
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