THEMA ‘Listenhunde’
Die Listenhund Hundekarte oder Zusatzkarte
Für den Listenhund mit dem man die Prüfung für den Hundeführschein abgelegt hat erhält man eine sogenannte Hundekarte. Diese Hundekarte muß immer beim Ausführen dieses Listenhundes mitgeführt werden und bei etwaigen Kontrollen zusammen mit dem Hundeführschein, der ebenfalls immer mitzuführen ist, vorgewiesen werden. Diese Hundekarte oder auch Zusatzkarte hat im Vergleich eine ähnliche Funktion wie der Zulassungsschein bei einem Kraftfahrzeug (Auto). Jeder der einen Listenhund ausführt benötigt einen Hundeführschein und die auf diesen Listenhund ausgestellte Hundekarte! Der Name des Listenhundes, seine Rassenbezeichnung, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum,

Ermächtigt zur Führung von Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential
Hundeführscheinpflichtige Rassen:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino(Argentinischer Mastiff).