THEMA: Schützer der Tiere
BERUFENE SCHÜTZER DER TIERE
Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“ Neben dem freien Beruf als niedergelassene Tierärzte („Praxis“) arbeiten sie auch in der Veterinärverwaltung (Landwirtschaft, Kontrolle von Lebensmitteln usw., siehe auch Amtstierarzt) sowie in der Forschung und Lehre. Zu den Aufgaben eines Tierarztes zählen das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten, das Sterilisieren zur Verhütung unerwünschten Nachwuchs, das Einschläfern von Tieren, das Betreuen von Herden und Stalltieren, das Sorgen für die Einhaltung der Tierhaltungsvorschriften, das Vorbeugen und Bekämpfen von Tierseuchen,