Hundekarte & Hundeführerschein

Hundekarte der Stadt WienDie Listenhund Hundekarte oder Zusatzkarte

Für den Listenhund mit dem man die Prüfung für den Hundeführschein abgelegt hat erhält man eine sogenannte Hundekarte. Diese Hundekarte muß immer beim Ausführen dieses Listenhundes mitgeführt werden und bei etwaigen Kontrollen zusammen mit dem Hundeführschein, der ebenfalls immer mitzuführen ist,  vorgewiesen werden. Diese Hundekarte oder auch Zusatzkarte hat im Vergleich eine ähnliche Funktion wie der Zulassungsschein bei einem Kraftfahrzeug (Auto). Jeder der einen Listenhund ausführt benötigt einen Hundeführschein und die auf diesen Listenhund ausgestellte Hundekarte! Der Name des Listenhundes, seine Rassenbezeichnung, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum,

Verpflichtender Hundeführschein der Stadt WienChipnummer, und das Prüfungsdatum (Hundeführschein) müssen auf der Hundekarte vermerkt sein. Der verpflichtende Hundeführschein der Stadt Wien muß innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung eines Listenhundes erworben werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung muß das Mindestalter des Listenhundes 6 Monate betragen. Das Mindestalter des Listenhunde – Halters muß 16 Jahre alt sein. Bei jedem Ausgang (Gassigehen) ist der Hundeführerschein und die Hundekarte mitzunehmen und der Polizei auf Verlangen vorzuweisen. Der Name des Hundeführschein – Besitzers, dessen Adresse, sein Geburtsdatum und das Prüfungsdatum der bereits abgelegten Hundefürschein – Prüfung müssen auf der Hundeführschein – Karte vermerkt sein.


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