Schützer der Tiere
BERUFENE SCHÜTZER DER TIERE
Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“ Neben dem freien Beruf als niedergelassene Tierärzte („Praxis“) arbeiten sie auch in der Veterinärverwaltung (Landwirtschaft, Kontrolle von Lebensmitteln usw., siehe auch Amtstierarzt) sowie in der Forschung und Lehre. Zu den Aufgaben eines Tierarztes zählen das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten, das Sterilisieren zur Verhütung unerwünschten Nachwuchs, das Einschläfern von Tieren, das Betreuen von Herden und Stalltieren, das Sorgen für die Einhaltung der Tierhaltungsvorschriften, das Vorbeugen und Bekämpfen von Tierseuchen,
das Sorgen für hygienische Entsorgung oder Verwertung von Tierkörpern, die Entwicklung von Lebensmitteltechnologie, die tierärztliche Hilfe für Zootiere, Tierhalter hinsichtlich Tierernährung, futtermittelrechtlicher Vorschriften, Fütterungstechnik und Tierpflege zu beraten, Parasiten wie Zecken zu entfernen, die Unfruchtbarkeit und Erbkrankheiten zu bekämpfen, die Zuchttauglichkeit zu beurteilen, Lebende Schlachttiere zu untersuchen, die Technik und Hygiene beim Schlachten zu überwachen, Lebensmittel tierischer Herkunft hinsichtlich gesundheitlicher Unbedenklichkeit zu überwachen, Rückstandsuntersuchungen durchzuführen, bei Arzneimittelforschung und Arzneimittelentwicklung mitzuwirken insbesondere in der Toxikologie, Pharmakologie, Immunologie, Parasitologie, Histologie und Pathologie. Doch auch tragen Tierärzte die Verantwortung wenn es nicht zu vermeiden geht,
Tiere zu erlösen oder einzuschläfern (Euthanasie).
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